Klimaneutralität
Die Bundesregierung hat zum Ziel, bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu werden. Um dieses Ziel zu erreichen hat sie unter anderem Massnahmen beschlossen, um den Stromnetzausbau zu beschleunigen. So sollen zukünftig für HGÜ (Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung) Vorhaben ohne Bündelungsoptionen von der Bundesnetzagentur sogenannten Präferenzräume definiert werden. Um diese Präferenzraumermittlung durchzuführen wird die Bundesnetzagentur die Software Pathfinder der Firma Gilytics anwenden.
Netzentwicklungsplan
Alle zwei Jahre definieren in Deutschland (dies ist in anderen Ländern ähnlich geregelt) die Übertragungsnetzbetreiber einen sogenannten Netzentwicklungsplans (NEP). Im NEP werden aufgrund von verschiedenen Annahmen zu Stromproduktion und Stromverbrauch Ausbaumaßnahmen für das zukünftige Stromnetz beschrieben (z.B. Neubau von Stromleitungen).
Die Ausbaumaßnahmen aus dem NEP bringen in der Umsetzung Auswirkungen auf die Umwelt mit sich. Welche Umweltbelastungen das sein können, das hält die Bundesnetzagentur im Rahmen der Strategische Umweltprüfung (SUP) des Bundesbedarfsplans in einem Umweltbericht fest.
Neu ist, dass die Übertragungsnetzbetreiber Gleichstrom-Erdkabelvorhaben des Netzentwicklungsplans benennen, für die sogenannte Präferenzräume zu ermitteln sind. Diese Präferenzräume sind in der SUP zum Bundesbedarfsplan anschließend als Untersuchungsraum der jeweiligen Vorhaben zugrunde zu legen.
Präferenzraumermittlung
Im Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) ist im § 3 Absatz 10 ein Präferenzraum folgendermassen definiert: „Präferenzraum“ ein durch die Bundesnetzagentur ermittelter und dem Umweltbericht nach § 12c Absatz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes zugrunde gelegter Gebietsstreifen, der für die Herleitung von Trassen im Sinne des § 18 Absatz 3c besonders geeignete Räume ausweist.
Ein Präferenzraum ist ein etwa fünf bis zehn Kilometer breiter Gebietsstreifen zwischen dem Anfangs- und Endpunkt eines Vorhabens. Innerhalb dieses Streifens wird im Laufe der folgenden Planfeststellung der genaue Verlauf der Leitung bestimmt. Bei der Festlegung des Präferenzraumes wird darauf geachtet, dass es möglichst wenige Konflikte gibt. Konflikte können beispielsweise Siedlungen, Naturschutzgebiete oder Flüsse sein. Präferenzräume werden von der Bundesnetzagentur für neue HGÜ-Vorhaben (ab dem NEP 2023-2037) ermittelt und bilden die Grundlage für den Umweltbericht zum Bundesbedarfsplan.
Die Methode zur Ermittlung von Präferenzräumen wurde von der Bundesnetzagentur entwickelt und ist im Entwurf des Untersuchungsrahmens beschrieben. Sie orientiert sich an der Strukturierung des Untersuchungsraums, wie sie bisher in den Bundesfachplanungsverfahren durchgeführt wurde, und basiert auf einer GIS-gestützten Widerstands-Entfernungs-Analyse. Dafür wird die speziell für die Planung von Stromleitungen entwickelte Anwendung Pathfinder von Gilytics eingesetzt. Zudem ist eine fachplanerische Überprüfung der automatisiert ermittelten Präferenzräume geplant. Ziel ist es, Bereiche zwischen den Netzverknüpfungspunkten abzugrenzen, die für eine spätere Trassierung in den Planfeststellungsverfahren geeignet und möglichst konfliktarm sind.
Mehr zu diesem Thema siehe hier: https://www.netzausbau.de/Wissen/Ausbaubedarf/Umweltbericht/de.html